Weil es häufig nachgefragt wird: hier eine juristisch differenzierte Aufarbeitung, was Israel jetzt darf.
tl;dr: Israel hat das Recht auf Selbstverteidigung (ius ad bellum), muss aber ius in bellum das Völkerrecht wahren. Dies ist aber äußerst dehnbar, insbesondere in einem asymmetrischen Konflikt. Da Israel nicht im Internationalen Gerichtshof mitmacht, werden sich die Unmenschen des UN-Menschenrechtsrats (zur Erinnerung: Katar, China, Kuba, Russland (seit 2022 suspendiert), Marokko, Somalia, Pakistan… Menschenrechtsexperten halt) recht schnell einig sein, dass Israel superböse ist.
You must log in or register to comment.