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    1 year ago

    Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt

    Mit jemanden in’s Bett springen ist nicht “gegen den Erkennbaren Willen”. Dann gibt’s noch

    1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
    2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

    Punkt 1 trifft nicht zu denn das ist für geistig behinderte etc, bleibt Punkt 2 und “ausnutzen” ist etwas aktives, das macht man nicht versehentlich im Suff und wenn schon wäre hier der Mann das Opfer denn er war ja besoffen, nicht sie. Oder doch? Haben die sich dann gegenseitig vergewaltigt?

    Summa summarum: Nicht alles was man bereut ist eine Vergewaltigung.