• vanZuider@feddit.de
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    1 year ago

    Heißt zumindest, wenn die Batterie nicht mehr gut ist, kann der Erstkäufer sie austauschen lassen, bevor er das Auto verkauft.

    Ich frage mich, warum solche Verträge überhaupt erlaubt sind; wenn der Weiterverkauf auf diese Art unattraktiv gemacht wird, ist das einerseits ein Eingriff in das Eigentum des Erstkäufers (weil der Wiederverkaufswert sinkt) und andererseits begünstigt es Ressourcenverschwendung, weil das Auto vorzeitig verschrottet anstatt weiterverkauft wird. Wundert mich, dass die EU da noch nichts gemacht hat; bei Elektronik und Mode werden ja auch Vorschriften gegen vorzeitige Vernichtung erlassen.

    • Mettbratwurst@feddit.de
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      1 year ago

      Das ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung auf die es keinerlei Rechtsanspruch gibt. Der Hersteller kann sie nach seinen Bedingungen gewähren, kann es aber auch (ganz) lassen.

      • vanZuider@feddit.de
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        1 year ago

        Der Hersteller kann sie nach seinen Bedingungen gewähren, kann es aber auch (ganz) lassen.

        Ja, und ich frage mich eben, ob es nicht eine Regulierung braucht, dass er, wenn er sie gewährt, dies nach Bedingungen tun muss, die den Wiederverkaufswert nicht einschränken.

          • vanZuider@feddit.de
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            1 year ago

            Was denn? Für die Hersteller ungünstige Regelungen gibt es in allen möglichen Bereichen (gerade aktuell: Elektronik und Kleidung); offensichtlich geht es schon, wenn man will. Und die EU könnte hier ja sogar nicht nur mit Nachhaltigkeit, sondern auch mit dem freien Markt und dem Recht auf Eigentum argumentieren; die Batteriegarantie macht einen wesentlichen Teil des Wertes eines E-Neuwagens aus, und der Käufer ist in seinem Eigentum eingeschränkt, wenn er den Wagen nur ohne Batteriegarantie weiterverkaufen kann.