Antwort:
Dabei gilt in der Europäischen Union bereits ein “Recht auf Reparatur” - zumindest teilweise, nämlich für sogenannte Weißware wie Kühlschränke, Waschautomaten oder Spülmaschinen. Händler müssen für solche Großgeräte bis zu zehn Jahre nach Verkauf die passenden Ersatzteile bereithalten. Besitzer können die Seriennummer beim Hersteller einreichen, das defekte Teil nachbestellen und gegen das alte ersetzen. Dasselbe gilt auch für den Handel.
Weiterhin steht im Artikel:
ja sowas, so ein Zufall dass die akkus heutzutage alle verklebt sind. echt unglücklich wie Zufälle immer den reichen entgegen arbeiten. müsste galileo Mal Nachforschungen anstellen