Timo Büchner recherchiert zu Neonazis und „Reichsbürgern”. Regelmäßig berichtet der Belltower.News-Autor über die extreme Rechte in Baden-Württemberg. Wie viele Journalist*innen hat Büchner eine Melderegistersperre. Das bedeutet, seine Wohnadresse ist in den Datenbanken der Behörden besonders geschützt. Menschen, denen aufgrund ihrer Tätigkeit eine „Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit“ droht, sobald die Adresse öffentlich wird, können eine Sperre erhalten.
Doch der Schutz, den die Melderegistersperre bieten soll, ist offenbar trügerisch. Denn nachdem der gewaltbereite und szenebekannte Neonazi Marc R. in einer internen Hooligan-Chatgruppe nach Büchners Wohnadresse fragt, bekommt er eine Antwort vom Zollbeamten Tobias W. – der die Daten abruft und dem Neonazi zur Verfügung stellt. W. wird vom Amtsgericht Kitzingen „wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei tatmehrheitlichen Fällen“ zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Man ist ab 91 Tagessätzen vorbestraft. Das Verfahren gegen den Neonazi, der zur Tat angestiftet hatte, wurde nach Paragraph 154 der Strafprozessordnung eingestellt. Das heißt: Es wurde eingestellt, weil er in einem anderen Verfahren eine so hohe Strafe zu erwarten hatte, dass die aktuelle Straferwartung bei der Gesamtstrafe nicht mehr ins Gewicht fällt.
Wieso denn? Das Gericht hat doch mit dem absichtlichen Verbleib unter der Mindestgrenze für “vorbestraft” schon ein deutliches Statement abgegeben. Da weiß der Arbeitgeber schon, woran er ist, wenn er’s mit 'ner Entlassung versucht.
Wenn in meinem Laden jemand “Firmengeheimnisse” verrät, fliegt er, auch wenn ein Richter im schon paar Scheine gezogen hat.