Hallo zusammen!

meine Freundin und ich sind im Moment an einem Haus zur Eigennutzung interessiert. Wir würden beim Preis gerne noch verhandeln.

Der Verkäufer hat letztes Jahr ein Sachwertgutachten machen lassen. In dem Gutachten wird ein optimaler Verkaufspreis ca. 7% über dem ermittelten Sachwert empfohlen. Das war gegen Ende der Nullzinsphase.

Jetzt liegt der Angebotspreis genau beim Sachwert, der Verkäufer ist also minimal mit dem Preis runtergegangen. Wir würden gerne mit den deutlich gestiegenen Zinsen argumentieren und den Preis noch etwas drücken wollen. Wir sind offenbar auch seit längerer Zeit die ersten Interessenten.

Damit kämen wir aber mehr oder weniger deutlich unter dem Sachwert raus und ich gehe davon aus, dass der Verkäufer da mauern wird.

Meine Frage: ist es grundsatzlich üblich, dass ein Haus auch mal unter dem Sachwert verkauft wird? Und ist das in der aktuellen Marktsituation auch realistisch?

  • Lonser@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    2
    ·
    11 months ago

    Geht uns eher darum, dass wir nicht zu viel bezahlen wollen, wenn der Marktwert aktuell eigentlich niedriger sein müsste.

    Im Zweifel müsst ihr eben ein neues Gutachten in Auftrag geben, oder den Weg über einen Makler gehen, der dann seine “Experten” Meinung dazu gibt. Rechner im Internet sind leider nicht verlässlich. @tryptaminev@feddit.de hat es schon sehr gut beschrieben. Im Worst Case ist der Verkäufer halt von eurem seiner Meinung nach zu niedrigen Angebot beleidigt und will gar nicht mehr verkaufen, aber so ist das eben nun mal. Der Sachwert spielt eben nun mal überhaupt keine Rolle, auch wenn der Verkäufer das vielleicht anders sieht. Der eigentliche Wert der Immobilie ist eben nur höchstens das, was jemand anderes bereit ist dafür zu bezahlen, auch genannt Marktwert. Klar kannst du versuchen über gestiegende Zinsen zu argumentieren oder noch andere Argumente anbringen, z.B. Zustand. Aber eigentlich müsst ihr euch nicht für eueren gebotenen Preis rechtfertigen, genau so wenig wie sich der Verkäufer für seinen Verkaufspreis rechtfertigen muss.