„Aua, bitte hör auf!“ – das waren die Worte, die Beate H. nach eigenen Angaben zu Lindemann gesagt hatte, um ihn davon abzuhalten, ihr körperliche Schmerzen zuzufügen. Doch der Frontman der Band Rammstein, dem seit Mai dieses Jahres sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden, habe nicht aufgehört, erzählte die Betroffene dem ORF, deren Name auf Wunsch von der Redaktion geändert wurde. „Auf einmal habe ich einen enormen Schmerz gespürt.“
Lindemann habe sie mit dem Gesicht nach unten aufs Bett gedrückt, ihren Rock hochgeschoben und sie so stark geschlagen, dass Handabdrücke auf ihrem Gesäß zu sehen gewesen seien – es habe keine Zustimmung ihrerseits gegeben, sogar eine eindeutige verbale Ablehnung, so H. Obwohl „Handys verboten“ gewesen seien, habe eine an diesem Tag ebenfalls anwesende Frau es geschafft, noch im Hotelzimmer Fotos von den Folgen der mutmaßlichen Misshandlung zu machen. Forensiker untersuchten Aufnahmen
Diese liegen dem ORF vor und wurden einer digitalforensischen Prüfung auf Echtheit unter der Leitung von Thomas Gloe vom Unternehmen dence GmbH unterzogen. Gloes Bericht ergab: Bei den Fotos handelt es sich um „sehr wahrscheinlich unveränderte Originalaufnahmen“. Gloe konnte in seinem Bericht außerdem weder eine Manipulation von Aufnahmedatum noch Uhrzeit der betreffenden Dateien feststellen.
Zu dem Schluss, dass die Abdrücke auf dem Gesäß der Betroffenen echt sind, kommt auch Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin am Institut für Rechtsmedizin in Heidelberg. Yen ist Fachärztin für Rechtsmedizin und baute die Gewaltambulanz in Graz, eine klinisch-forensische Untersuchungsstelle für Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt, mit auf. „Die vorgelegten Fotos zeigen Verletzungen nach stumpfer Gewalteinwirkung im Sinne mindestens eines sehr kräftigen Schlages mit der flachen Hand auf die rechte Gesäßhälfte“, so Yen in ihrem Bericht.
Am ehesten sei der Schlag mit der rechten Handfläche oder mit dem linken Handrücken ausgeführt worden. Yen sieht aufgrund der sichtbaren Intensität und der Struktur auf der Haut eine „Fremdhandlung“ belegt. Auch an der linken Gesäßhälfte würden Hinweise auf weitere flächenhafte stumpfe Gewalt bestehen. Dass, wie H. berichtete, ungewollt Schläge verabreicht worden und dadurch Schmerzen entstanden seien, sei aus rechtsmedizinischer Sicht „plausibel vereinbar“, so die Expertin.
Dein ins Gesicht schlagen ist insofern nicht vergleichbar, dass der Ort und die Situation eine andere sind. Auf der Straße ist das eine andere Situation als z.B. in einem Boxclub, obwohl theoretisch die gleiche Tat vorliegt.Trotzdem gilt natürlich das Recht des Landes in dem die mutmaßliche Tat begangen wurde
Hmm, kannst du erklären, warum das nicht vergleichbar sein sollte und wo die relevanten Unterscheide liegen sollten? Jeder Vergleich hat natürlich irgendwelche Schwächen, aber soweit ich das überblicken kann, dürfte die Situation im Artikel doch eher mit der Situation auf der Straße vergleichbar sein als mit der im Boxclub (insbesondere da es ja anscheinend Zeuginnen gab). Ich mein, BDSM ist zwar recht weit verbreitet, aber längst nicht so weit, dass man einfach davon ausgehen kann, dass das Gegenüber darauf stehen würde. Und erst recht sollte das keine mögliche Verteidigung vor Gericht sein. Das war auch der eigentliche Punkt, auf den ich hinauswollte. Soweit ich es verstehe, würde sich jemand, der sich auf eine angebliche Einwilligung beruft, nämlich prinzipiell die Tat an sich auch erstmal eingestehen. Ich würde dann erwarten/hoffen, dass in so einem Fall der*die Täti die Einwilligung glaubhaft machen müsste und nicht das Opfer diese widerlegen (dafür könnten natürlich Umstände entscheidend sein, wie wenn z.B. beide in einer längeren BDSM-Beziehung sind oder eben Trainingspartner im Boxclub, aber das war hier ja offensichtlich nicht der Fall).
Ich nutze einen experimentellen Lemmy-Client und kann deshalb (noch) nicht zitieren, deshalb stelle ich das so gut es geht in Blöcken dar.
Der Unterschied zwischen einem Angriff auf offener Straße und einem Angriff in einem Raum wie einem Boxclub ist es, dass in ersterem Szenario eine Zustimmung sehr sehr unwahrscheinlich ist, in letzterem sehr viel wahrscheinlicher. Damit braucht man deutlich mehr Indizien um eine Straftat als sehr wahrscheinlich einzuordnen.
Dies lässt sich indirekt auf diesen Fall übertragen, da BDSM bei Sex üblich genug ist um reine Indizienbeweise als unzureichend abzuweisen, speziell weil bei Sex oftmals experimentiert wird und halt Safe-Words ausgemacht werden. Das Gegenteil nachzuweisen wird schwierig.
Soweit ich das dem Artikel entnehmen kann waren die Zeugen nicht mit im Raum, womit ein Nachweis schwierig werden könnte