Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Strafgesetzbuch grundsätzlich als rechtswidrig. Eine Kommission empfiehlt nach SPIEGEL-Informationen der Ampel nun eine Änderung, ebenso bei Leihmutterschaften und Eizellspenden.

Nach einem Jahr ist es so weit: Die von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe zu Schwangerschaftsabbrüchen hat ihre Arbeit abgeschlossen – und schlägt eine tiefgreifende Überarbeitung des geltenden Rechts vor. »Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar«, heißt es in dem Abschlussbericht, der dem SPIEGEL vorliegt. Der Gesetzgeber solle Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen deshalb erlauben, schreiben die Expertinnen.

[…]

  • zaphod@sopuli.xyz
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    16
    ·
    7 months ago

    Legalisiert soll das ganze bis zur 12. Schwangerschaftswoche werden, und dann soll immer noch eine Beratung verpflichtend sein.

    Macht das dann überhaupt einen Unterschied zur aktuellen Situation, außer vielleicht symbolischem Wert?

    • Tartufo@lemmy.world
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      11
      ·
      7 months ago

      Es ist schon ein sehr anderes Gefühl ob das was man tut legal ist, oder aber illegal und nur nicht verfolgt wird. Gerade in einer belastenden Situation, in der vielleicht noch Leute versuchen einen von der eigenen Entscheidung abzubringen. “Schau hier das ist illegal! Brings doch lieber auf die Welt”, sollte als “Argument” niemals möglich sein.

      • zaphod@sopuli.xyz
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        5
        ·
        7 months ago

        illegal und nur nicht verfolgt wird

        In §218a steht “nicht verwirklicht”, das ist was anderes als einfach nur nicht verfolgt. Wäre der Schwangerschaftsabbruch nur entkriminalisiert, dann gäbe es den §218a gar nicht und §218 würde nur begrenzt angewandt, ohne gesetzliche Grundlage auf die man sich berufen könnte. Ganz ehrlich, ich finde §219 viel schlimmer, da geht es um die Beratung und da hast du dieses “Brings doch lieber auf die Welt” direkt im Gesetz:

        Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen

        • barsoap
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          4
          ·
          edit-2
          7 months ago

          Das “ermutigen” und “eröffnen” geht schon in Ordnung, das “Bemühen” und “leiten” ist das Problem. §219 ist alleinstehend auch schlimmer als das SchKG, da heißt es in §5:

          Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.

          IMO sollte §219 genau so aussehen, ohne die ganze Oberlehrerhaftigkeit die du noch nicht mal zitiert hast:

          Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt.

          Was so ziemlich 1:1 aus dem BVerfG-Urteil kopiert ist. Das aber nicht gesagt hat “Ihr müsst die Frauen zu Richtern ausbilden”. “zumutbare Opfergrenze” welcher Laie soll denn bitte so einen unbestimmten Rechtsbegriff objektiv auslegen, ne, das muss subjektiv bleiben ansonsten kann man die Legalität jedes Abbruches auch gleich vor dem Familiengericht verhandeln (was das BVerfG übrigens ausgeschlossen hat weil Intimsphäre).


          Hab’ mir mal die Richtlinien der EKD (frag mich nicht nach Link) durchgelesen und das ging zusammengefasst in die Richtung “stell sicher dass a) die Frau alle Information hat und b) sie mit ihrer Seele im Einklang steht”. In dem Sinne von: Wenn der Einklang da ist kommt die Entscheidung von Gott und nicht von anderswo und dann ist alles in Ordnung. Theologie beiseite stellt das sicher dass es nachher keine Gewissensbisse gibt, schon lustig wie die EKD da aus dem Handgelenk raus humanistischer ist als die Hohepriester des Humanismus am BVerfG, musst nur das Gott-Zeug aus der Gleichung kürzen. Auch wichtig: Dass die Berater keine Meinung zu haben haben deren Aufgabe beschränkt sich auf Information und Seelsorge, im Zweifelsfall sind dann halt die Wege Gottes unergründlich.

        • Tartufo@lemmy.world
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          2
          ·
          7 months ago

          Ganz ehrlich, ich finde §219 viel schlimmer, da geht es um die Beratung und da hast du dieses “Brings doch lieber auf die Welt” direkt im Gesetz:

          Dementsprechend sollte das selbstverständlich auch weg. Jeder der sowas gutheißt darf eigentlich das Wort Frau gar nicht benutzen. Diese Leute sehen keine Frauen, die sehen nur Brutkästen auf Beinen. Wenn eine Frau sagt, sie möchte kein Kind bekommen, dann hat das gefälligst respektiert zu werden.