Ich muss Physiotherapie machen. Vom Arzt habe ich ein Anordnungszettel bekommen mit 8 Kasten für meine 8 Termine, die ich unterschreiben muss.
Da ich langsamer als gedacht gelaufen bin, weil das Bein kauptt ist, habe ich den Bus verpasst und bin 20 Minuten später als geplant in die Praxis gekommen. So schnell wie ich wusste, dass ich mich verspäte, habe ich die Praxis angerufen und eine Nachricht gelassen.
In die Praxis: Die Sekretärin informierte, dass der Physiotherapeut andere Patienten hat, dass ich zum nachsten Termin wie geplant kommen soll und dass er entscheiden muss, ob dieser Termin als geführt berechnet wird. Auf der Praxis hängt ein großes Plakat: Termine, die nicht mit 24 Stunden abgesagt werden, werden ab sofort als geführt abgerechnet.
Andere Benutzer haben gesagt, dass die private Rechnung möglich ist. Mit dieser Nachricht möchte ich wissen, wie üblich das ist und wie viel Kulanz ich erwarten soll.
Meiner Erfahrung nach ist das absolut üblich eine Privatrechnung zu erhalten, wenn man selbstverschuldet nicht (pünktlich) zum Termin erscheint. Und ja, auch mit kaputtem Bein wäre es deine Verantwortung gewesen frühzeitig los zu gehen und Puffer einzuplanen.
Kulanz habe ich bisher immer erfahren, wenn ich mich morgens telefonisch gemeldet habe und ich krank war. Aber wenn ich durch Stau o.ä. nicht rechtzeitig erscheinen konnte, gab es eine Privatrechnung, die aber nur eine geringe Ausfallpauschale enthielt.Ob es rechtens ist oder nicht weiß ich nicht, aber üblich ist es.
gab es eine Privatrechnung, die aber nur eine geringe Ausfallpauschale enthielt.
wie hoch?
Für einen Termin, der normalerweise etwa 40 Euro kostet, musste ich 22 Euro zahlen als ich selbstverschuldet nicht teilgenommen habe.
Theoretisch sind diese pauschalen Klauseln unwirksam. Artikel von verbraucherzentrale.de
Ich würde mit der Praxis sprechen, nochmals erklären das du den Termin ja nicht verschlafen hast, sondern aus in deinem Fall gesundheitlichen Gründen versäumt hast, dich dafür entschuldigen, und sagen das daher die Rechnung nicht bezahlst. Falls die Praxis darauf besteht, wären Krankenkasse, Verbraucherschutz oder Anwalt die nächsten Anlauf- bzw. Eskalationsstellen.
Richtig und wichtig ist auf jeden Fall das nicht zu unterschreiben und auf jeden Fall zu widersprechen das der Termin geführt wurde oder das Leistung erbracht wurde. Falls du dazu auf welche Art auch immer genötigt wirst, kannst du das deiner Krankenkasse melden, die mögen das nämlich gar nicht das nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden.
Hängt am Ende alles davon ab wie verbohrt die Praxis ist, und wie viel Ärger du dir antun möchtest.
Erstmal finde es richtig, dass du nichts unterschreibst. Die Behandlung hat nicht stattgefunden; es wurde keine Leistung erbracht.
Es bleibt die Frage, ob du oder ggf die Krankenkasse zu Schadensersatz verpflichtet bist. Ein Privatrechnung über die nicht-erbrachte Leistung würde nicht akzeptieren. Erstens wurde die Leistung nicht erbracht, zweites sind die Kosten auf der Privatrechnung höher als das was die Kasse zahlt.
Du kannst mit der Praxis sprechen, ob sie auf die Rechnung verzichtet. Das wäre für beide Seiten das Einfachste.
Andernfalls solltest du dich beraten lassen, wenn du die Rechnung nicht bezahlen kannst. Wo? Vielleicht mal Krankenkasse oder Verbraucherzentrale versuchen.
es wurde keine Leistung erbracht.
Ich würde es als Teilleistung bezeichnen da ja von Seiten der Praxis Räume und Personen bereit waren zu behandeln.
Ich würde einfach Mal bei der Krankenkasse anrufen und denen den Fall schildern. Ich vermute, dass die dann die Praxis anrufen und die Sache ganz schnell aus der Welt ist.