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    1 year ago

    Ja, vielleicht muss man den Begriff der kriminellen Vereinigung irgendwie ausweiten. Zumindest bei schlimmeren Sachen. Man könnte z.B. festlegen, dass auch eine untergeordnete Bedeutung reicht, wenn die kriminelle Vereinigung tatsächlich Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr Gefängnis) begeht. Derzeit reichen nämlich auch Straftaten, wenn auf diese bis eine Höchststrafe von mindestens zwei Jahren steht. Dinge wie Nötigung (z.B. beim Straßen blockieren) und Diebstähle wären dann nicht drin, aber Raub, Mord etc. schon.

    Dann muss man natürlich festlegen, was in einer Familie eine “Mitgliedschaft” ist. Man kann ja nicht die bloße Verwandtschaft oder das Besuchen einer Feier zählen. Aber eine gewisse Distanzierung von kriminellen Verwandten kann man schon erwarten.