Enno Lenze hat in seinem kritischen Artikel zu Mastodon einen Absatz dem Recht auf Vergessen gewidmet. Das ist im Hinblick auf Art. 17 Abs. 2 DSGVO ja durchaus relevant. Was passiert also beim Löschen eines Posts oder Accounts? Müssen andere Instanzen darüber informiert werden? Reichen die in Mastodon implementierten Mechanismen zum Löschen von Toots?
You must log in or register to comment.