Die Regeln geht über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Der Konsum von Cannabis ist auch in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.
Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind laut Nachrichtenagentur dpa nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.
Da wär aber bei den CSU Politikern Hopfen und Malz verloren. Wie sollen die es schaffen Bier zu brauen wenn sie nichtmal vernünftige gesetze können…
Hopfen und Cannabis sind artverwandt! Beides sind Hanfgewächse! Entweder beides erlauben (bin ich für) oder beides verbieten.
Mir doch egal, die hätten ja was lernen können