Die geplante Legalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Verbänden heftig kritisiert.
Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.
In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.
Gibts da genauere Infos zu? Wenn man den Jugendschutz einhält dürfte da doch nichts dagegen sprechen?
Besitz, Konsum und Anbau sind für Privatpersonen erlaubt.
Weitergabe an Andere ist im Rahmen von regulierten Grow Clubs erlaubt.
Das impliziert für mich, dass Weitergabe außerhalb von Grow Clubs nicht erlaubt ist.
Also ist es dann verboten jemanden mein Gras zu geben, dass er uns einen baut? lol
Muss die Polizei aber auch erstmal sehen. In deiner Hand ist es legal, in seiner Hand ist es legal, es weiterreichen aber nicht.
Das ist wie mit den drei Pflanzen. Da muss erstmal die Bullerei in deiner Bude stehen um zu sehen, dass du mehr hast.
In Bayern sitzen die an den legalen Rauchflächen im Gebüsch und warten
@Muetzenman @Anamana Such mal nach ‘Verfügungsgewalt Betäubungsmittel’ in der Suchmaschine deiner Wahl. Es gibt einige Seiten wo das Thema erläutert wird.
TLDR: Es hängt davon ab, ob der Entgegennehmende die Drogen auch auf Dauer behalten und über sie bestimmen will. Jemandem was zum Bauen bzw. direkt konsumieren zu geben ist nicht strafbar.
@derGottesknecht @superkret Der Entwurf ist da recht deutlich: §2 “Es ist verboten … (6) Cannabis abzugeben oder weiterzugeben, … (8) Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen.”
Im Begründungsteil heißt es dazu noch: “Nummer 6 verbietet die Ab- und Weitergabe von Cannabis. Abgabe betrifft die Besitzverschaffung für Dritte einschließlich des Tausches. Weitergabe meint die Weitergabe im Sinne des Kapitel 4 …” (Kapitel 4 ist der Teil mit den Anbauvereinigungen).