• Numhold@lemmy.rollenspiel.monster
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    1 year ago

    Äh, nein. Die alte Garagenverordnung sah eine Mindestbreite von 2,30m vor, in der aktuellen Sonderbauordnung (NRW) sind es mindestens 2,45m. Solange zwischenzeitlich nicht die Käfer breiter geworden sind, würde ich deine Aussage mal stark in Zweifel ziehen.