Sie sollen Christian Drosten als »Massenmörder« bezeichnet haben und wollten offenbar die ganze Familie vom Campinggelände »vertreiben«: Nun müssen sich drei Berliner in einem Prozess verantworten.

Laut Anklage hat der Mann den Virologen fotografiert und zwei Bilder per Telegram in zwei Chatgruppen verbreitet. In einer der Chatgruppen waren laut den Ermittlern mehr als 70 Personen angemeldet, in der anderen gut 250. Die Staatsanwaltschaft sieht hier eine Verletzung des Kunsturheberrechtsgesetzes.

  • hh93
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    1 year ago

    Wir haben halt echt eine Gesetzeslücke was stochastischen Terrorismus angeht.

    • hellerpop@lemmy.world
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      1 year ago

      Wir können nicht alles in Gesetzen finden oder es zu Gesetzen machen. An irgendeiner Stelle müssen die Abwehrkräfte der Gesellschaft einsetzen. Konkret in dem Beispiel eben andere Leute auf dem Campingplatz, die Drosten beistehen und die Vollhonks in die Schranken weisen. Oder Leute, die sich in der Telegrammgruppe gegen krasse Falschinfos äußern.