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    8 months ago

    Garnicht. Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist explizit geregelt, dass wer in fremde Streitkräfte eintritt, die Staatsbürgerschaft verliert.

    § 17 StAG

    (1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren

    […]

    1. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28),