Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teiwleise aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

  • Tiptopit@feddit.org
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    28 days ago

    Das wäre schon peinlich wenn das aufgehoben würde. Also nicht in dem Sinne, dass die versucht haben das zu verbieten, sondern, dass es offensichtlich keine vernünftigen Rechtsmittel gegen braunen Schmutz gibt in unserem Staat.

    • iamkindasomeone@feddit.org
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      6
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      28 days ago

      Achtung du Demokratiefeind! Gleich kommt ein erleuchteter Zentrist und wird uns erklären, warum das gut für Pressefreiheit und Demokratie ist und was wohl wäre, wenn man einfach so linksgrüne Medien verbieten würde!!!

  • golliOP
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    28 days ago

    Ich persönlich weiß als Laie noch nicht so ganz, wie ich das ganze einordnen soll:

    Alles spricht laut der Mitteilung des Gerichts dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. Ob sich das Magazin sich aber gegen den Verbotsgrund richtet, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden.

    Formell scheint es ja schonmal zu passen, daran sind ja in letzter Zeit schon andere Vorhaben der Regierung gescheitert.

    Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar “Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde” erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen “eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen” herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das Compact-Verbot verhältnismäßig sei. So gebe es in dem Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit “in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge”.

    Auch inhaltlich scheint das Gericht dem Innenministerium insoweit zuzustimmen, dass Compact verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet, setzt aber die Meinungs- und Pressefreiheit erstmal höher als den daraus resultierenden Schaden.


    Zwei fragen die sich mir stellen:

    • Hätte es ein alternatives direktes Verbotsverfahren gegeben oder ist das letztlich der einzig korrekte Weg für ein Verbot? Und der Gang über das Gericht ist so vorgesehen, wobei es einen noch extremeren Fall als hier bräuchte, damit das Gericht direkt ablehnt.

    • Einer der Gründe für die vorläufige Verbotsaufhebung ist ja, dass es auch “in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge” und deshalb die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt werden muss. Auf das Verhältnis und nicht die absolute Zahl der verfassungsfeindlichen Beiträge zu schaun erscheint mir durchaus problematisch. Soll das Compact magazin jetzt einfach mehr Kochrezepte veröffentlichen und dann passt alles? Und bei welchem Verhältnis zwischen verfassungsfeindlich und harmlos wird eine Grenze überschritten? Neun belanglose Artikel pro hetzerischen Beitrag?

    • macniel@feddit.org
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      28 days ago

      Einer der Gründe für die vorläufige Verbotsaufhebung ist ja, dass es auch “in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge” und deshalb die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt werden muss. Auf das Verhältnis und nicht die absolute Zahl der verfassungsfeindlichen Beiträge zu schaun erscheint mir durchaus problematisch. Soll das Compact magazin jetzt einfach mehr Kochrezepte veröffentlichen und dann passt alles? Und bei welchem Verhältnis zwischen verfassungsfeindlich und harmlos wird eine Grenze überschritten? Neun belanglose Artikel pro hetzerischen Beitrag?

      Bei der Verhältnisfrage stellt sich mir die Frage wie es mit anderen Medien/Plattformen aussieht, ich schiele da auf Xitter. Da wird ja auch recht viel rechter populistischer Mist unmoderiert zwischen recht harmlosen Gezwiterscher verbreitet.