Die Polizei rief die Bürger zudem auf, in Onlinenetzwerken oder auf anderen Kanälen “keine Falschmeldungen zu verbreiten, insbesondere keinen Bezug zu einem Terroranschlag herzustellen”. Der Polizei würden hierzu derzeit “keine Erkenntnisse” vorliegen. Die Tatverdächtige sei polizeibekannt. Die Frau sei deutsche Staatsangehörige. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa gibt es Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Frau. Die Ermittlungen dauern an.

  • gencha
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    2 months ago

    Ich finde daran auch irgendwie gar nicht mehr das Problem. Wenn ein Tourist aus Russland oder Afghanistan in Deutschland jemanden umbringt, dann darf man das doch erwähnen. Das ist für mich schon was anderes als wenn das jemand mit deutscher Staatsangehörigkeit macht.

    Wenn ein Nawalny in Deutschland von Ausländern vergiftet wird, dann ist die Information scheinbar rein. Aber wenn ein Syrer jemanden ersticht, dann ist die Information scheinbar gleich rassistisch belegt.

    • dubak@feddit.org
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      2 months ago

      Mir ist nicht klar, wieso das bereits in der Erstmeldung stehen soll. Man kann es gerne in der Pressemeldung nach der Aufklärung mit den restlichen Infos aufführen. Dann kommt noch die Frage, wieso bestimmte Information überhaupt erhoben wird und andere (wie Alkoholkonsum oder Mischbrauch) nicht.

      • gencha
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        2 months ago

        Da stimme ich allerdings auch in allen Punkten zu. Man kann sich auch etwas Zeit lassen bis Informationen gesichert sind. Und den Punkt mit Alkohol finde ich auch sehr interessant. Den Gedanken hatte ich bisher noch gar nicht. Finde ich eigentlich auch extrem hilfreich zur Einordnung.