• golli
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    5 months ago

    Die finde ich auch in soweit Interessant, wie es denn umgekehrt aussieht wenn Deutsche in der Armee anderer Länder dienen.

    Der Tagesschau Artikel erwähnt ja, dass eine der zu klärenden Fragen wäre, wen wir denn zulassen würden. In dem Zusammenhang ist es finde ich auch relevant zu sehen, wie es sich denn umgekehrt verhält.

    Der Wikipedia Artikel zur Fremdenlegion hat hier z.B. einen kurzen Absatz wie es sich in diesem Fall verhält.

    • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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      5 months ago

      Garnicht. Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist explizit geregelt, dass wer in fremde Streitkräfte eintritt, die Staatsbürgerschaft verliert.

      § 17 StAG

      (1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren

      […]

      1. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28),